Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

1 Min. Lesezeitletzte Aktualisierung: 03.26.2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft viele Hersteller, Importeure und Händler bestimmter Produkte sowie Anbieter ausgewählter Dienstleistungen. 

Dazu zählen vor allem Elektronikartikel wie Computer, Smartphones und Selbstbedienungsterminals sowie digitale Dienste wie Telekommunikation, Bankdienstleistungen und der elektronische Geschäftsverkehr mit Verbrauchern. 

Der elektronische Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (z.B. Shops oder die Buchung und direkte Bezahlung von Terminen für Dienstleistungen) ist für Unternehmen aus dem Mittelstand mit einer heise Homepage sicher der am häufigsten Fall.

heise kann keine Rechtsberatung anbieten. Ob Sie vom BFSG betroffen sind und was Sie verbindlich unternehmen müssen, kann Ihnen ein Rechtsanwalt sagen.

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