Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen sind. Das Gesetz
Ist dies der Fall, empfiehlt es sich, die eigene Website, insbesondere den Online-Shop, auf Barrieren zu untersuchen und mit der Umsetzung der Barrierefreiheit zu beginnen.
Auch wenn viele Anbieter nicht betroffen sind oder von Ausnahmeregelungen profitieren, sollte Ihre Website barrierefrei verfügbar sein. Millionen Menschen in Deutschland sind von Einschränkungen betroffen, die das Lesen und Verstehen von Webseiten zu einer kleinen Herausforderung machen können.
Mit dem Barrierefreiheitsmodul stellen Sie sicher, dass viele Anforderungen an Barrierefreiheit umgesetzt sind. Zusätzlich achten wir bei der Gestaltung von heise Homepages immer darauf, Barrierefreiheit anzustreben.